Die Uferlinie des
Bodensees wurde 1990 von der IGKB bei Mittelwasserstand festgelegt.
Die
Pegelstände in Konstanz und in Bregenz sind Relativmaße. Sie
beziehen auf Pegelnullpunkte, die in Konstanz bei 391,89m ü NN und
in Bregenz bei 392,14 ü.A liegen. Der Pegel Romanshorn gibt die
geodätische Höhe des Wasserstandes wider.
Beispiel: bei
Mittelwasserstand zeigen die Pegel in Konstanz und Bregenz jeweils
3,56m, der in Romanshorn 395,77m an.
Zur Umrechnung
der Pegelstände gilt:
Pegel Romanshorn minus 392,21
= Pegel Konstanz bzw. Bregenz in Metern.
Die Ursache für
die unterschiedliche Lage der Landhorizonte von Deutschland,
Österreich und der Schweiz ist die, dass sich die drei
Bodenseeanrainer auf unterschiedliche Normalwasserstände beziehen,
nämlich Deutschland auf den Normalwasserstand der Nordsee bei
Amsterdam (NN), Österreich auf den
Normalwasserstand der Adria bei Triest und die
Schweiz auf den Normalwasserstand bei
Marseille.
Eine weitere Ursache für unterschiedliche
Pegelstände ist die Winddrift. Aufgrund dessen können z.B. die
Pegelstände zwischen Konstanz und Bregenz um mehrere Zentimeter
differieren.
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